Leistungserbringung und Vertragsarten
Die Art und der Umfang der Leistungserbringung unserer Dienstleistung richtet sich ganz nach den Erfordernissen der Projekte und den Wünschen unserer Kunden.
Von der Detailaufgabe bis zum Projektmanagement sind wir der Ideenfinder und Problemlöser unserer Kunden. Um den reibungslosen Ablauf von modernen Dienstleistungen zu sichern, müssen verbindliche Vertragsvereinbarungen gegeben sein. Als vertragliche Basis für unsere Dienstleistungen kommen zwei Vertragsarten in Betracht:
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Werkvertrag
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) ist die häufig gewählte Vertragsform für Projekttätigkeiten vor Ort im Kundenunternehmen. Ein großer Vorteil für den Kunden ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ingenieurgesellschaft Röhrig vollkommen in sein Team integriert werden können. Die Ingenieurgesellschaft Röhrig GmbH bleibt jedoch der Arbeitgeber und übernimmt alle entsprechenden Verpflichtungen. Der Kunde bezahlt nur die tatsächlich erbrachten Leistungsstunden vor Ort. Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit oder ähnliche Ausfälle übernimmt die Ingenieurgesellschaft Röhrig GmbH. Dadurch erhalten unsere Kunden eine feste Kalkulationsgrundlage. Das Modell bietet größte Flexibilität und Unterstützung in der Projektabwicklung. Die Einsatzdauer ist unbeschränkt und der Einsatzort frei wählbar. Die Ingenieurgesellschaft Röhrig GmbH verfügt über eine unbefristete AÜG - Erlaubnis und unterliegt somit der Kontrolle von Behörden und Institutionen.
Werkvertrag
Der klassische Werkvertrag ist die Regel, wenn es um genau definierbare Projekte geht. Der Leistungsumfang und die Auftragsdurchführung werden vor Beginn des Projekts zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Das Ziel ist immer die vertraglich vereinbarte Leistung, an der das Ergebnis gemessen werden kann. Für die zeitliche, fachliche und organisatorische Erfüllung dieses Ziels sind wir verantwortlich. So planen wir die Kapazitäten ein und lasten sie aus. Unsere eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen dabei fachlich und disziplinarisch unserem Projektleiter/in. Wir haften für die erbrachte Leistung.